Download BRK 2024 (Stand: 20.03.2024)

2. InfSchMV - Regeln für die Ausübung des Wassersports

BSV Logo Neu 2020 07 20 jpg SLiebe Vereinsvorsitzende, liebe Vereinsmitglieder,

wer von uns hätte vor einem Jahr gedacht, dass wir noch immer in Zeiten einer Pandemie leben müssen? In diesem Frühjahr haben wir bisher keine Covid-Informationen an Sie versendet. Wir sehen im Gegensatz zur gleichen Zeit im letzten Jahr einen kleinen Lichtblick am Ende des Tunnels. Bootsüberholungen und das Abslippen sind mit einem Hygienekonzept und unter Beachtung von einigen Auflagen möglich. Auch wurden die Sportstätten erfreulicherweise für den Sportbeitrieb nicht geschlossen. Zu verdanken ist dies einerseits dem Einsatz des BSV und der Unterstützung durch den LSB, aber ganz besonders auch dem persönlichen Engagement von Staatssekretär Aleksander Dzembritzki.

Bleiben wir also weiterhin zuversichtlich und halten uns an die A-H-A Regeln und die individuellen Hygienekonzepte der Vereine.

Der beigefügte Brief vom Staatssekretär für Sport - Berlin, Herrn Aleksander Dzembritzki, informiert Sie nun ausführlich zur Umsetzung der aktuellen Regelungen der zweiten Verordnung zum Sportbetrieb, zum Slippen und zu den Überholungsarbeiten an den Booten.

Bitte geben Sie diesen Brief Ihren Mitgliedern bekannt und tragen Sie Sorge dafür, dass die Regeln auch befolgt werden!

Wir hoffen, dass Sie alle ihre Boote ohne größere Probleme ins Wasser bekommen und wünschen Ihnen allen, dass Sie die kommende Zeit gesund erleben und den Herausforderungen, die uns in nächster Zeit gestellt werden, mit Stärke und Zuversicht begegnen.

Herzliche Grüße,

Ihr Reiner Quandt

© 2021 Berliner Segler-Verband e.V.

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