Download BRK 2024 (Stand: 20.03.2024)

Steganlagen: Übernachtungsverbot und Befristung von Genehmigungen

paragraphenIn Steggenehmigungen für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf werden neuerdings als Auflagen Übernachtungs-Verbote in der Steganlage und weiterhin 10-jährige Befristungen verfügt.

 

Bisher wurde in noch keinem Genehmigungsbescheid irgendeiner Berliner Bezirksverwaltung ein solches Übernachtungsverbot-Verbot erklärt. Die Befristungen werden in den vorliegenden Fällen - wie die in anderen wassersporttreibenden Bezirken - weder dem Grunde nach noch in ihrer zeitlichen Dauer begründet.

Es ist deshalb mit Billigung des BSV in einem Fall Klage sowohl gegen das Übernachtungs-Verbot als auch gegen die unbegründete Befristung beim Verwaltungsgericht  Berlin eingelegt worden.

Alle Mitgliedsvereine, die demnächst Steggenehmigungen erhalten, sollten deshalb sowohl gegen die Auflage des Übernachtungs-Verbots als auch gegen die Befristung rein fristgerecht vorsorglich Widerspruch einlegen, mit der Begründung, die Rechtskraft der Entscheidung des Verwaltungsgerichts abzuwarten. Die Genehmigungen im Übrigen werden mit den Widersprüchen nicht angegriffen und bleiben wirksam.

© 2021 Berliner Segler-Verband e.V.

0
Shares