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Mindestabstand beim Segeln

29erNach Ansicht der Senatsverwaltung ist der Mindestabstand bei der Sportausübung im Freien auf dem Wasser kein unumgängliches Dogma. Damit kann grundsätzlich nach Auffassung des BSV auch in Zweimann- oder anderen Mannschaftsbooten gesegelt werden, wenn bauartbedingt oder auf bestimmten Kursen ein Mindestabstand zwischen festen oder bestehenden Mannschaften nicht durchgehend eingehalten werden kann.

 Den Brief der Senatsverwaltung an den Ruderverband finden Sie hier:

Der Brief wurde entfernt. Nach der Mitteilung des Staatssekretärs vom 23.06.2020 wird die Senatsverwaltung hier gesondert Stellung beziehen. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden.

 

© 2021 Berliner Segler-Verband e.V.

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